Entwurfs- und Bauvermessung

„Vor Baubeginn muss die Grundlage der baulichen Anlage abgesteckt und ihre Höhenlage festgelegt sein“ (BayBO).
Die Gesamtheit der Vermessungsarbeiten zum Bauwerk, die Bauvermessung - ist die zuverlässige Qualitätskontrolle für den Bauherrn.

  • Fertigung des „Qualifizierten Lageplans” zum Baugesuch
  • Übernahme der Planung, Berechnungen zum Absteckplan
  • Absteckung für die Bauausführung mit Höhenangaben
  • Baubegleitende Absteckungen (Schnurgerüst, Achsabsteckungen, Höhenrisse)
  • vermessungstechnische Bauüberwachung
  • Ausstellung der Einmessbescheinigung gemäß Art. 68 Abs.6 Satz 2 BayBO in Verbindung mit § 21 PrüfVBau für die BayBO
Schnurgerüstabsteckung

Schnurgerüstabsteckung